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Erstattet ihr die Mehrwertsteuer bei Einführung eines Produkts in die Schweiz?

 

Wenn dein Wohnsitz in einem Land außerhalb der EU liegt, zum Beispiel in der Schweiz, kannst du als Reisende:r in Deutschland grundsätzlich umsatzsteuerfrei (Tax-Free) einkaufen. Es besteht jedoch für Verkäufer keine Verpflichtung, dir die Umsatzsteuer zu erlassen oder zurückzuerstatten.

Beachte bitte außerdem:

  • Die Ausfuhr muss im persönlichen Reisegepäck erfolgen. Wird die Ware per Post oder Paketdienst in dein Heimatland versendet, gilt dies nicht als Ausfuhr im Reisegepäck.
  • Die Ausfuhr muss im Rahmen einer nichtkommerziellen Reise erfolgen.
  • Die Ware muss spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach Erhalt nachweislich ins Drittland ausgeführt werden.
  • Der Gesamtwert der Lieferung (inklusive Umsatzsteuer) muss über 50 Euro liegen.

Für den Nachweis einer steuerfreien Ausfuhrlieferung im nichtkommerziellen Reiseverkehr sind folgende drei Dokumente erforderlich:

  1. Ausfuhrnachweis
  2. Abnehmernachweis
  3. Buchnachweis

Detaillierte Informationen sowie das passende Formular zur Erstattung der deutschen Umsatzsteuer findest du im Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr des Deutschen Zolls.